Fussfessel für Arbeitslose -SATIRE-

- SATIRE –
Zur Diskussion um die Fussfessel für Arbeitslose

Sehr geehrte/r Arbeitslose/r,

bei der wöchentlichen Auswertung Ihrer Bewegungsdaten wurde
festgestellt, dass Sie sich mehrfach aus dem Ihnen zugewiesen
regionalen Radius Ihres Wohnraumes entfernt haben.
- Siehe Protokoll Anhang -

Die gesetzlichen Grundlagen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erlauben
dieses nur nach Antrag oder in unvorsehbaren Notfällen. (Nachzulesen
im Merkblatt „Wie bewege ich mich richtig“)

Aufgrund der Vorschriften über den Verlust des Anspruches der
staatlichen Förderung auf Lebenserhalt (Hurz IX), werden nach GgdS2010
§3 Abs. 4 und §14 Abs. 34 - bei Abwesenheitszeiten über 60 Minuten -
die vollen Tage in Abzug gebracht. Ein entsprechend korrigierter
Bescheid geht Ihnen in den nächsten Tagen zu.

Zusätzlich wird, um zukünftig Missverändnisse zu vermeiden, eine
Verwarnung in Höhe von Euro 75,-- (in Worten Fünfundsiebzig)
ausgesprochen. Diese wird automatisch mit nächsten Zahlung verrechnet
und gesondert ausgewiesen. Beachten Sie bitte, dass eine Verwarnung ab
Euro 50,-- zugleich einen Punkt im Flensburger
Arbeitslosen-Restriktor-Melderegister (ARM) bedeutet.

Sollte Ihr Konto 5 Abwesendheitspunkte überschreiten, werden Sie
automatisch durch das Melderegister aufgefordert, sich mit der
nächstgelegenen Einrichtung zur MPUA – Medizinisch psycholigischen
Untersuchung auf Arbeitswilligkeit – in Verbindung zu setzen. Ein
Fernbleiben hat den vollständigen Anspruchsverlust zur Folge.

Rechtliche Hinweise – Widerspruch:
Gegen diese Feststellung, insbesondere der Bewegungprotokolle kann
innerhalb von 7 Werktagen Einspruch eingelegt werden. Es obliegt dem
Empfänger, die Notwendigkeit der Abwesenheit vom Wohnort bzw. des
zugewiesen regionalen Korridors, durch Eidesstattliche Versicherungen,
bzw. amtliche Beglaubigungen nachzuweisen. (Privatärztliche Atteste
können nicht anerkannt werden!)

Hinweis zur Erhebung der Daten:
PMR – Personal Movement Restriktor (im Volksmund. elektronische Fussfessel):
Die Grundlage zur Erstellung Ihres perönlichen Bewegungprofils. Die
via GPS erhobenen Daten erlauben eine Zuordnung ihres Aufenthaltsortes
mit einer Genauigkeit von einem Meter. Das Entfernen des PMR ist zu
keinem Zeitpunkt gestattet und wird strafrechtlich verfolgt.

Des weiteren ist es den Aufsichtsbehörden gestattet, sämtliche
bewegungsrelevaten Daten anderer Quellen mit denen des PMR zu
korrelieren. Dazu gehören finaziellen Transaktionen des
Anspruchberechtigten sowie dessen Verwandten bei Banken, Sparkassen
und Versicherungen, Kunden- und Rabattkarten, Ortung den
Mobiltelefons, Überweisungen, RFID-Transponder-Bewegungdetektoren in
ÖNV (Busse und Bahnen), sowie in öffentlichen Gebäuben und
Grossgebäuden mit einer Grundfäche über 20.000 m² – sofern diese über
entsprechende Erfassungseinrichtungen verfügen.

Bis zur vollständigen Umsetzung des GgdS2010 "Gesetzes gegen die
Schwarzarbeit 2010" muss für die fünfjährige Übergangsphase zur
Auswertung des erfassten Videomaterials, das Ihnen zugestellte
Namensschild offen und deutlich sichbar getragen werden.

Denken Sie daran:

Sie weisen sich damit als Arbeitswillig aus und erhöhen Ihre
Chancen auf einen Arbeitsplatz!

Mit freundlichen Grüssen,
Ihre Bundes-Employment-Agentur