Fussfessel für Arbeitslose -SATIRE- |
- SATIRE – Zur Diskussion um die Fussfessel für Arbeitslose Sehr geehrte/r Arbeitslose/r, bei der wöchentlichen Auswertung Ihrer Bewegungsdaten wurde festgestellt, dass Sie sich mehrfach aus dem Ihnen zugewiesen regionalen Radius Ihres Wohnraumes entfernt haben. - Siehe Protokoll Anhang - Die gesetzlichen Grundlagen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erlauben dieses nur nach Antrag oder in unvorsehbaren Notfällen. (Nachzulesen im Merkblatt „Wie bewege ich mich richtig“) Aufgrund der Vorschriften über den Verlust des Anspruches der staatlichen Förderung auf Lebenserhalt (Hurz IX), werden nach GgdS2010 §3 Abs. 4 und §14 Abs. 34 - bei Abwesenheitszeiten über 60 Minuten - die vollen Tage in Abzug gebracht. Ein entsprechend korrigierter Bescheid geht Ihnen in den nächsten Tagen zu. Zusätzlich wird, um zukünftig Missverändnisse zu vermeiden, eine Verwarnung in Höhe von Euro 75,-- (in Worten Fünfundsiebzig) ausgesprochen. Diese wird automatisch mit nächsten Zahlung verrechnet und gesondert ausgewiesen. Beachten Sie bitte, dass eine Verwarnung ab Euro 50,-- zugleich einen Punkt im Flensburger Arbeitslosen-Restriktor-Melderegister (ARM) bedeutet. Sollte Ihr Konto 5 Abwesendheitspunkte überschreiten, werden Sie automatisch durch das Melderegister aufgefordert, sich mit der nächstgelegenen Einrichtung zur MPUA – Medizinisch psycholigischen Untersuchung auf Arbeitswilligkeit – in Verbindung zu setzen. Ein Fernbleiben hat den vollständigen Anspruchsverlust zur Folge. Rechtliche Hinweise – Widerspruch: Gegen diese Feststellung, insbesondere der Bewegungprotokolle kann innerhalb von 7 Werktagen Einspruch eingelegt werden. Es obliegt dem Empfänger, die Notwendigkeit der Abwesenheit vom Wohnort bzw. des zugewiesen regionalen Korridors, durch Eidesstattliche Versicherungen, bzw. amtliche Beglaubigungen nachzuweisen. (Privatärztliche Atteste können nicht anerkannt werden!) Hinweis zur Erhebung der Daten: PMR – Personal Movement Restriktor (im Volksmund. elektronische Fussfessel): Die Grundlage zur Erstellung Ihres perönlichen Bewegungprofils. Die via GPS erhobenen Daten erlauben eine Zuordnung ihres Aufenthaltsortes mit einer Genauigkeit von einem Meter. Das Entfernen des PMR ist zu keinem Zeitpunkt gestattet und wird strafrechtlich verfolgt. Des weiteren ist es den Aufsichtsbehörden gestattet, sämtliche bewegungsrelevaten Daten anderer Quellen mit denen des PMR zu korrelieren. Dazu gehören finaziellen Transaktionen des Anspruchberechtigten sowie dessen Verwandten bei Banken, Sparkassen und Versicherungen, Kunden- und Rabattkarten, Ortung den Mobiltelefons, Überweisungen, RFID-Transponder-Bewegungdetektoren in ÖNV (Busse und Bahnen), sowie in öffentlichen Gebäuben und Grossgebäuden mit einer Grundfäche über 20.000 m² – sofern diese über entsprechende Erfassungseinrichtungen verfügen. Bis zur vollständigen Umsetzung des GgdS2010 "Gesetzes gegen die Schwarzarbeit 2010" muss für die fünfjährige Übergangsphase zur Auswertung des erfassten Videomaterials, das Ihnen zugestellte Namensschild offen und deutlich sichbar getragen werden. Denken Sie daran: Sie weisen sich damit als Arbeitswillig aus und erhöhen Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz! Mit freundlichen Grüssen, Ihre Bundes-Employment-Agentur -- © 2005 by Stephan Struck (raven) -- |